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Einstiegsqualifizierung (EQ)

Viele Arbeitgeber haben bereits positive Erfahrungen mit der betrieblichen Einstiegsqualifizierung (EQ) gemacht. Über 60 Prozent der Betriebe übernehmen die Teilnehmer der EQ im Anschluss in eine betriebliche Ausbildung.

Im Rahmen des Ausbildungspaktes entstand im Oktober 2004 das bundesweite Sonderförderprogramm Einstiegsqualifizierung für Jugendliche - damals noch EQJ genannt (EQJ-Abschlussbericht). Seit dem 1. Oktober 2007 werden Einstiegsqualifizierungen durch die Agenturen für Arbeit und die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende als gesetzliche Regelleistung gefördert (Paragraf 235 b SGB III).

Was ist eine Einstiegsqualifizierung?

Bei der betrieblichen EQ handelt es sich um ein Angebot, das jungen Menschen mit Vermittlungshemmnissen als Brücke in die Berufsausbildung dienen soll.

Die EQ beinhaltet ein sozialversicherungspflichtiges Langzeitpraktikum von sechs bis maximal zwölf Monaten Dauer, das in der Regel am 1. Oktober beginnt. Die Jugendlichen arbeiten in einem Betrieb und erwerben Grundkenntnisse für einen anerkannten Ausbildungsberuf. Eine Übernahme in Ausbildung sollte vom Unternehmen angestrebt werden. Die EQ wird durch ein von den Kammern anerkanntes Zertifikat über die erworbenen Qualifikationen aufgewertet.

Zielgruppen

EQ richtet sich an Jugendliche, die noch keine 25 Jahre alt sind und noch keine Ausbildungsstelle gefunden haben. Zur Zielgruppe zählen junge Menschen, die noch nicht in vollem Maße ausbildungsfähig sind. Hierzu gehören neben lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten Jugendlichen auch behinderte und schwerbehinderte Jugendliche, soweit nicht der individuelle Förderbedarf eine außerbetriebliche Qualifizierung erfordert.

Wie profitiert Ihr Unternehmen?

Die Vorteile liegen auf der Hand: Arbeitgeber können den potentiellen Nachwuchs erst einmal praxisnah kennen lernen. Sie sehen mehr als Schulzeugnisse aussagen und die Jugendlichen können zeigen, was in ihnen steckt.

Arbeitgeber, die eine betriebliche EQ durchführen, können durch Zuschüsse zur Vergütung bis zu einer Höhe von 216 Euro monatlich (Stand 08/2010) zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag gefördert werden.

Durch die Einstellung eines EQ-Teilnehmers können Arbeitgeber ihre Ausgleichsabgabe kürzen. Bei der Berechnung der Ausgleichsabgabe werden schwerbehinderte EQ-Teilnehmer, wie alle Auszubildende, doppelt angerechnet.

Betriebe, die z. B. aufgrund ihrer Spezialisierung nicht alle Anforderungen erfüllen um auszubilden, können sich ebenfalls an der EQ beteiligen.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

 

(na)

Kontaktadressen

 
 

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