REHADAT-Talentplus - Link zur Startseite Das Portal zu Arbeitsleben und Behinderung

Das Portal zu Arbeitsleben und Behinderung

Sie sind hier: 

Berufsausbildung

Förderung durch Bildungseinrichtungen

Bildungseinrichtungen (zum Beispiel ambulante berufliche Rehaeinrichtungen, Berufsbildungswerke oder Berufsförderungswerke) bieten folgende reha-spezifische Fördermaßnahmen am Wohnort der behinderten Auszubildenden an:

  • Stützunterricht,
  • individuelle Betreuung durch Fachkräfte und
  • sozialpädagogische Begleitung.


Diese Maßnahmen dienen einer gezielten Unterstützung bei der betrieblichen Ausbildung. Sie lassen die Nutzung aller Vorteile einer Kooperation zwischen Betrieb und der Bildungseinrichtung zu und bieten eine optimale Nutzung bestehender Beratungs- und Betreuungsangebote am Wohnort.

Kooperation zwischen Betrieb und Bildungseinrichtung ("Verzahnte Ausbildung")

Ein behinderter Auszubildender kann im Rahmen einer Kooperation zwischen Ihrem Betrieb und einer Bildungseinrichtung (Berufsbildungswerk, Berufsförderungswerk, ambulante berufliche Rehaeinrichtung usw.) den betrieblichen Teil der Ausbildung in Ihrem Unternehmen absolvieren. Die Bildungseinrichtung organisiert dabei die verzahnte Zusammenarbeit von Berufsschule, Betrieb, sozialpädagogischer Betreuung und Förderunterricht. Praktiziert und angeboten wird diese Form der Ausbildung beispielsweise bereits bei der METRO Group und von einigen Berufsbildungswerken.


Folgende Formen der Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtung und Ihrem Betrieb sind beispielsweise möglich:

  • Bestimmte Inhalte der Ausbildungsrahmenpläne werden komplett während betrieblicher Einsätze vermittelt.
  • Spezielle Fertigkeiten und Kompetenzen, die in der täglichen betrieblichen Praxis erforderlich sind, werden im Betrieb als Zusatzqualifikationen vermittelt (zum Beispiel durch Praktika). 
  • Eine konkrete Einarbeitung in den Betrieb erfolgt, wenn sich ein Beschäftigungsverhältnis anbahnt.

Hinweis

Bei einer Kooperation, wie beispielsweise bei der "Verzahnten Ausbildung", wird der Ausbildungsvertrag zwischen der Bildungseinrichtung und dem behinderten Auszubildenden abgeschlossen. Die eigentliche Ausbildungsverantwortung bleibt somit bei der Bildungseinrichtung.

Förderung

Die Kosten für die Bildungseinrichtung und Ausbildung werden bei Kooperationen vom zuständigen Rehabilitationsträger (zum Beispiel Agentur für Arbeit) übernommen. Für Ihren Betrieb entfällt somit auch die Verpflichtung, die Ausbildungs- und Fehlzeiten zu vergüten.

Außerdem ist eine Reduzierung der Ausgleichsabgabe für Ihren Betrieb möglich, wenn ein Auszubildender (einer Bildungseinrichtung) einen Teil der Ausbildung in Ihrem Betrieb absolviert.

mehr...

(vh)

 
 

Tastaturkurzbefehle: