Arbeitsverhältnisse
Bildungseinrichtungen (zum Beispiel ambulante berufliche Rehaeinrichtungen, Berufsbildungswerke oder Berufsförderungswerke) bieten folgende reha-spezifische Fördermaßnahmen am Wohnort der behinderten Auszubildenden an:
Diese Maßnahmen dienen einer gezielten Unterstützung bei der betrieblichen Ausbildung. Sie lassen die Nutzung aller Vorteile einer Kooperation zwischen Betrieb und der Bildungseinrichtung zu und bieten eine optimale Nutzung bestehender Beratungs- und Betreuungsangebote am Wohnort.
Ein behinderter Auszubildender kann im Rahmen einer Kooperation zwischen Ihrem Betrieb und einer Bildungseinrichtung (Berufsbildungswerk, Berufsförderungswerk, ambulante berufliche Rehaeinrichtung usw.) den betrieblichen Teil der Ausbildung in Ihrem Unternehmen absolvieren. Die Bildungseinrichtung organisiert dabei die verzahnte Zusammenarbeit von Berufsschule, Betrieb, sozialpädagogischer Betreuung und Förderunterricht. Praktiziert und angeboten wird diese Form der Ausbildung beispielsweise bereits bei der METRO Group und von einigen Berufsbildungswerken.
Folgende Formen der Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtung und Ihrem Betrieb sind beispielsweise möglich:
Bei einer Kooperation, wie beispielsweise bei der "Verzahnten Ausbildung", wird der Ausbildungsvertrag zwischen der Bildungseinrichtung und dem behinderten Auszubildenden abgeschlossen. Die eigentliche Ausbildungsverantwortung bleibt somit bei der Bildungseinrichtung.
Die Kosten für die Bildungseinrichtung und Ausbildung werden bei Kooperationen vom zuständigen Rehabilitationsträger (zum Beispiel Agentur für Arbeit) übernommen. Für Ihren Betrieb entfällt somit auch die Verpflichtung, die Ausbildungs- und Fehlzeiten zu vergüten.
Außerdem ist eine Reduzierung der Ausgleichsabgabe für Ihren Betrieb möglich, wenn ein Auszubildender (einer Bildungseinrichtung) einen Teil der Ausbildung in Ihrem Betrieb absolviert.
(vh)