Arbeitsverhältnisse
Die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ist eine überbetriebliche Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben.
Der Übergang eines Beschäftigten aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt kann unter anderem durch Betriebspraktika oder durch eine zeitweise Beschäftigung auf ausgelagerten Arbeitsplätzen gefördert werden (§ 5 Absatz 4 Werkstättenverordnung - WVO).
Während des Praktikums bleibt der behinderte Mitarbeiter bei der WfbM beschäftigt.
(na)