Arbeitsverhältnisse
Für die erfolgreiche Integration eines behinderten Mitarbeiters in Ihrem Betrieb ist es entscheidend, dass die vorhandenen Fähigkeiten unterstützt und die behinderungsbedingten Ausfälle oder Einschränkungen durch eine entsprechende Gestaltung
ausgeglichen werden.
Ziel ist eine Win-Win-Situation, durch die Ihr Betrieb eine selbstständige, qualifizierte sowie produktive Fachkraft erhält und dem behinderten Mitarbeiter über den Beruf die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht wird.
Beim Integrationsamt und der Agentur für Arbeit stehen Ihnen deshalb kostenlos Fachdienste (zum Beispiel der Technische Beratungsdienst) zur Verfügung, die Sie bei allen Fragen und Schwierigkeiten zur Integration bzw. behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung vor Ort beraten. Entsprechende Ansprechpartner finden Sie unter Kontaktadressen in der rechten Spalte.
Eine Auswahl von Praxisbeispielen zur behinderungsgerechten Gestaltung finden Sie in REHADAT-talentplus. Sollten Sie sich für weitere Praxisbeispiele interessieren, so nutzen Sie bitte die Datenbank Praxisbeispiele von REHADAT.
Allgemein gilt:
Der behinderungsgerecht gestaltete Arbeitsplatz ist das Ergebnis einer grundlegenden ergonomischen Gestaltung unter Beachtung notwendiger behinderungsbezogener Gestaltungsmaßnahmen und gesetzlicher Vorgaben mit dem Ziel die Beschäftigung zu ermöglichen und zu sichern.
Sobald für Ihren Betrieb Kosten für die behinderungsgerechte Gestaltung bei bestehenden Arbeitsplätzen entstehen, ist eine entsprechende Förderung bis zu 100 Prozent (zum Beispiel durch das Integrationsamt) möglich.
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Außerdem erhalten Sie Zuschüsse zur Schaffung bzw. Gestaltung neuer Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen.
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(vh)