Nach § 2 Nachweisgesetz (NachwG) muss jeder Vertrag mindestens die folgenden wesentlichen Vertragsbedingungen enthalten:
- Name und Anschrift der Vertragsparteien,
- Beginn des Arbeitsverhältnisses,
- bei befristeten Arbeitsverhältnissen die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses,
- Arbeitsort, oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, einen Hinweis darauf, dass er an verschiedenen Einsatzorten eingesetzt werden kann,
- eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der Tätigkeit,
- Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie andere Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit,
- die vereinbarte Arbeitszeit,
- die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs,
- Kündigungsfristen des Arbeitsverhältnisses,
- ein allgemeiner Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.
Die Pflichten des Arbeitgebers
Mit Vertragsabschluss hat der Arbeitgeber die Hauptpflicht, den Arbeitnehmer für seine Arbeit zu bezahlen. Daneben hat er unter anderem folgende Nebenpflichten zu erfüllen:
- die Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer,
- die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,
- die Urlaubsgewährung,
- die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer,
- die Zeugnisstellung.
Die Pflichten des Arbeitnehmers
Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist die Leistung der vereinbarten Arbeit. Seine Nebenpflichten sind:
- die Treuepflicht,
- die Verschwiegenheitspflicht,
- ein Wettbewerbsverbot,
- die Schadensminderungspflicht.
Durch den Arbeitsvertrag unterliegt der Arbeitnehmer dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Dieses Direktionsrecht reglementiert das Verhalten des Arbeitnehmers im Betrieb und konkretisiert die Art der Tätigkeiten nach Arbeitsort, Art der Ausführungen und Zeit.
(me)