Der Anteil älterer Beschäftigter in den Unternehmen nimmt weiter zu. Hintergrund für den demografischen Wandel in Betrieben ist die generelle Alterung und Abnahme der Erwerbsbevölkerung sowie die in Belegschaften stark vertretene Gruppe der Arbeitnehmer aus den Geburtsjahrgängen 1955 bis 1970. Arbeitnehmer dieser Jahrgänge kommen in ein "kritisches" Alter, in dem sich Leistungseinschränkungen zeigen und mehr Fehltage anfallen können.
Dagegen wird der betriebliche Nachwuchs geringer, weil weniger eingestellt wird, aber auch, weil das Angebot an jüngeren Arbeitskräften abnehmen wird. Bereits in 15 Jahren werden die Arbeitnehmer über 50 Jahre mehr als ein Drittel der Erwerbstätigen stellen.
Für Arbeitgeber stellen sich dadurch folgende Fragen:
Der demografische Wandel erzwingt nicht nur eine Veränderung der Unternehmenskultur. Auch die betriebliche Gesundheitspolitik muss sich auf diese Entwicklung einstellen. Hilfe und Beratung bieten betriebsnahe Dienstleister und Experten in Sachen Prävention und betriebliches Eingliederungsmanagement. Adressen finden Sie rechts im Kasten "Beratung für Betriebe".
Weitere Informationen bietet zum Beispiel das Deutsche Netzwerk für betriebliche Gesundheitsförderung.
Eine Sammlung guter Praxisbeispiele liefert die Internetplattform der INQA - Initiative zur Neuen Qualität der Arbeit. Daneben finden Sie hier umfangreiche Informationen zum Thema Demografie und Arbeitswelt.
Aktive Unterstützung für demografieorientierte Personalarbeit erhalten Betriebe durch den Demografie-Werkzeugkasten. Dieser bietet Vorgehensweisen, Verfahren und Instrumente zur Analyse, Planung und Umsetzung von Personalmaßnahmen. Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Sammlung soll Betrieben dabei helfen, sich besser auf den demografischen Wandel vozubereiten.
Sind ältere Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, ist dies ein Fall für das Betriebliche Eingliederungsmanagement.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement gilt gleichermaßen für behinderte wie für nicht behinderte Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu angehalten, Möglichkeiten zu suchen, wie Arbeitsunfähigkeit überwunden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.
Ausführliche Informationen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement in REHADAT-talentplus
(kn)
Betriebsnahe Dienstleister helfen und beraten bei den Themen alternde Belegschaften, demografischer Wandel, Prävention, Gesundheitsförderung und betriebliches Eingliederungsmanagement.