Eine behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsumgebung oder eine veränderte Arbeitsorganisation können dazu beitragen, dass ein schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Arbeitnehmer wieder die geforderte Arbeitsleistung erbringen kann.
Gleichzeitig werden für den Arbeitnehmer Belastungen abgebaut und weiterer gesundheitlicher Schaden vermieden. Der Arbeitgeber kann für die Umgestaltung eine finanzielle Förderung erhalten. Beantragt wird eine Förderung bei den Integrationsämtern bzw. den örtlichen Fürsorgestellen. Diese prüfen vor Bewilligung einer Leistung, welcher Rehabilitationsträger vorrangig zuständig ist.
Gefördert wird unter anderem:
Dem Arbeitgeber kann zu den Kosten ein Zuschuss und/oder Darlehen bis zur vollen Kostenübernahme gewährt werden.
Kriterien für die Höhe der Beteiligung des Arbeitgebers sind
Weitere Fördermöglichkeiten:
(kn)
Zur behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung informieren vor allem technische Berater der Integrationsämter und Arbeitsagenturen Fachberatungen bei den Kammern und spezialisierte Unternehmensberatungen.