Wenn bei einem schwerbehinderten oder gleichgestellten Mitarbeiter behinderungsbedingt die Arbeitsleistung nachlässt, könnte der Arbeitgeber die Arbeitssituation so verändern, dass die Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters verbessert und gleichzeitig weiterer gesundheitlicher Schaden vermieden werden kann.
Diese würde die Arbeitsplatzausstattung, Arbeitsorganisation oder die personelle Unterstützung für den betroffenen Mitarbeiter betreffen. Die Integrationsämter, ggf. die Rehabilitationsträger oder die Arbeitsagenturen, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei allen Fragen rund um die Optimierung der Arbeitssituation.