Bedarf für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) gibt es spätestens dann, wenn Mitarbeiter länger oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt sind.
Jetzt sollten Arbeitgeber im Dialog mit dem Betroffenen und mit allen in Frage kommenden Beteiligten im Betrieb Akzeptanz für ein BEM schaffen und klären, was getan werden kann.
Ein allgemeingültiges, fertiges Konzept für ein BEM gibt es nicht. Der Gesetzgeber hat das Verfahren und die Inhalte des BEM nicht vorgeschrieben. Der Arbeitgeber und die betrieblichen Beteiligten können das konkrete Verfahren des Eingliederungsmanagements nach den individuellen Erfordernissen gestalten.
Je konkreter ein BEM umgesetzt und nachvollziehbar ist, desto eher wird es sich als ein dauerhaftes und systematisiertes Verfahren etablieren. Um dies zu erreichen, sollte es im Idealfall in die bestehenden Strukturen des Unternehmens eingebunden sein.
Obgleich es kein allgemeingültiges Verfahren gibt, zeigt die aktuelle Diskussion, dass bestimmte Schritte für die praktische Durchführung eines BEM besonders sinnvoll sind.
1. Frühzeitiges Erkennen von gesundheitlichen Problemen
2. Erstkontakt aufnehmen
Ist der betroffene Mitarbeiter damit einverstanden, an einem BEM mitzuwirken, kann das eigentliche Verfahren beginnen.
3. Situationsanalyse, Fallbesprechung im Team
4. Fall managen: konkrete Maßnamen vereinbaren und umsetzen
5. Erfolg überprüfen
(ml)