Die durch die Rehabilitationsträger eingerichteten Gemeinsamen Servicestellen
- sind eine erste Anlaufstelle für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen,
- bieten Arbeitgebern bei der Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) Beratung und Unterstützung "aus einer Hand",
- informieren über Leistungsvoraussetzungen, Leistungen der Rehabilitationsträger, besondere Hilfen im Arbeitsleben und über die Verwaltungsabläufe,
- klären den Rehabilitationsbedarf und die Zuständigkeiten im Einzelfall.