Betriebsrat, Personalrat oder Schwerbehindertenvertretung
Die Arbeitnehmervertretungen bringen eigene Vorschläge ein, unterstützen betroffene Mitarbeiter gemäß Ihrer Aufgaben nach dem Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs- bzw. Schwerbehindertenrecht und können in Absprache mit dem Arbeitgeber auch Teilaufgaben des BEM übernehmen.
Beteiligungsansprüche der Interessenvertretung scheiden dann aus, wenn der betroffene Mitarbeiter einem BEM nicht zustimmt oder diesem zwar zustimmt, eine Beteiligung der Interessenvertretung aber ablehnt.
(ml)