Der Arbeitgeber muss laut Gesetz mit dem Betriebsrat und der Schwerbehindertenvertretung ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten, dies gilt auch für Betriebe ohne Betriebsrat und/oder Schwerbehindertenvertretung.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement sollte auf den einzelnen Betrieb abgestimmt sein. In einem Großbetrieb kann es sinnvoll sein, ein Integrationsteam einzusetzen, wohingegen Lösungen in kleineren Betrieben auch ohne aufwändige Strukturen erreicht werden können. Je nach Betriebsgröße nehmen mehrere Personen intern und/oder extern am Verfahren teil.
Eine Mitwirkung externer Stellen am BEM ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Dennoch können externe Partner eine Unterstützung sein und prüfen, ob Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur begleitenden Hilfe in den Prozess eingebracht werden können (Leistungen zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit, Arbeitsplatzgestaltung, beruflichen Qualifizierung, zur Gewährleistung des Unfallschutzes und der Arbeitssicherheit).
Mögliche Ansprechpartner:
(ml)