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Wenn Mitarbeiter lange oder oft krank sind

Ein Fall für Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)?


Kurzüberblick: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Wenn ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krank ist, müssen Arbeitgeber gemäß SGB IX § 84 (2) zusammen mit dem Betriebsrat und der Schwerbehindertenvertretung ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten.

Das Ziel eines frühzeitig eingeleiteten BEM ist es, einen kranken Mitarbeiter langfristig an einem geeigneten Arbeitsplatz einzusetzen, um eine Entlassung zu vermeiden.

Bei Nichteinhaltung der Präventionsvorschrift drohen zwar keine Sanktionen, dennoch profitieren Betriebe vom BEM, wenn sie es im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung einführen.

Wie aber gestaltet sich ein solcher Prozess in der Praxis? Die oben aufgeführten Stichpunkte versuchen, Anregungen und Antworten zu geben.

Rechtsgrundlage: § 84 Sozialgesetzbuch IX: Prävention 

Hinweis: Bitte beachten Sie auch die Materialsammlung zum Betrieblichen Eingliederungsamanagement (rechte Spalte).


(ml)


Materialsammlung zum BEM

Viele Betriebe haben zu einem BEM bereits erfolgreiche Ansätze entwickelt. Vereinzelt besteht aber noch Unsicherheit, wie es konkret umgesetzt werden kann.

Eine Materialsammlung der IGA soll den Einstieg in das Thema erleichtern:

 

Materialsammlung zum BEM der Initiative Gesundheit und Arbeit (IGA)

 
 

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