Die Gemeinsamen Servicestellen als Zusammenschluss der Rehabilitationsträger (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Agentur für Arbeit) und die Integrationsämter (im Falle schwerbehinderter und gleichgestellter Mitarbeiter) sind verpflichtet, Arbeitgeber bei der Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) zu unterstützen.
Anlaufstellen für die Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM):
(ml)