Schwerbehinderte Mitarbeiter haben gegenüber dem Arbeitgeber einen Rechtsanspruch auf einen Arbeitsplatz, der ihrer Behinderung entsprechend ausgestattet ist.
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet:
Soweit die Finanzierung für Sie als Arbeitgeber zumutbar ist, müssen Sie auch die Kosten tragen. Bei Bedarf ist aber eine finanzielle Unterstützung durch die Integrationsämter oder andere Rehaträger möglich.
(se)