Ein umfassendes Online-Beratungsmodul zum Thema Menschen mit Hörschädigung im Arbeitsleben wurde im Auftrag der bayerischen Integrationsämter erarbeitet.
Der Deutsche Schwerhörigenbund stellt eine spezielle Informationsschrift für Behörden, Arbeitgeber und Kollegen zur Verfügung und gibt Tipps für den Umgang von gut Hörenden und Schwerhörigen.
Das Thema Hörbehinderung und Beruf wird in der Zeitschrift für behinderte Menschen im Beruf (ZB) ausführlich behandelt (Herausgeber ist die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen).
In einigen Bundesländern gibt es spezielle Integrationsfachdienste für hörbehinderte und gehörlose Menschen. In den übrigen Ländern gibt es bei den allgemeinen Integrationsfachdiensten Mitarbeiter, die auf Hörbehinderung und Gehörlosigkeit spezialisiert sind.
Sie sind Ansprechpartner für Arbeitgeber und übernehmen konkrete Einzelfallhilfe im Betrieb. Bei Bedarf bieten sie arbeitsbegleitende individuelle Hilfen an und informieren auch das betriebliche Umfeld über Art und Auswirkungen der Behinderung.
Experten für die Gestaltung von Arbeitsplätzen für hörbehinderte und gehörlose Menschen sind die beratenden Ingenieure der Integrationsämter.
Spezielles Know-how ist auch bei den Ausbildungseinrichtungen für hörbehinderte Menschen vorhanden. Diese bieten passgenaue arbeitsplatzbezogene Qualifizierungen an und unterstützen auch bei der Auswahl und dem Einsatz von Hilfsmitteln.
Muss ein bestehender Arbeitsplatz angepasst werden und ist die Belastung für Sie als Arbeitgeber nicht zumutbar, können Sie Fördermittel erhalten.
Leistungen an Arbeitgeber zum Erhalt bestehender Arbeitsverhältnisse können zum Beispiel für die Arbeitsplatzgestaltung und die Ausstattung mit technischen Arbeitshilfen gewährt werden und als Ausgleich bei außergewöhnlichen Belastungen.
Eine Übersicht finden Sie unter "Infomaterial/Downloads" - "Leistungen an Arbeitgeber" (rechte Spalte).
(se)