Ein Drittel der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeitszeiten werden durch Erkrankungen der Wirbelsäule und des Bewegungsapparates verursacht. Sie sind nach den inneren Erkrankungen die zweithäufigste Ursache für eine Schwerbehinderung.
Das Spektrum der Erkrankungen ist groß und die Ursachen sind vielfältig: von degenerativen „verschleißbedingten“ Erkrankungen über entzündliche / rheumatische Erkrankungen bis zum sog. Weichteilrheumatismus, zu dem z.B. Muskelverspannungen, Schulter-Arm-Syndrome etc. zählen.
Informationen über die einzelnen Krankheitsbilder gibt es bei der deutschen Rheuma-Liga.
Trotz aller Unterschiede haben die Erkrankungen doch Gemeinsamkeiten:
Die Initiative neue Qualität der Arbeit bietet Handlungshilfen für die Beurteilung der Arbeitsbedingungen hinsichtlich der Belastungen des Muskel- und Skelett-Systems, Identifizierung guter praktischer Lösungen und ihre breite Umsetzung in die Praxis und praxisgerechte Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen.
Hier finden Sie unter anderem den „Rückenkompass“, eine Handlungshilfe in Modulen, mit denen Sie Gefährdungen bei der Handhabung von Lasten bei der Arbeit ermitteln, bewerten und dokumentieren können sowie Foliensätze zum Thema Muskel-Skeletterkrankungen und einen Film zur Unterweisung.
Ein online-Beratungsmodul zum Thema Menschen mit Bewegungsbehinderung im Arbeitsleben wurde im Auftrag der bayerischen Integrationsämter erarbeitet.
Die Integrationsfachdienste sind Ansprechpartner für Arbeitgeber und übernehmen konkrete Einzelfallhilfe im Betrieb. Bei Bedarf bieten sie arbeitsbegleitende individuelle Hilfen an und informieren auch das betriebliche Umfeld über Art und Auswirkungen der Behinderung.
Experten für die Gestaltung von Arbeitsplätzen für sehbehinderte und blinde Menschen sind die beratenden Ingenieure der Integrationsämter.
Muss ein bestehender Arbeitsplatz angepasst werden und ist die Belastung für Sie als Arbeitgeber nicht zumutbar, können Sie Fördermittel erhalten.
Leistungen an Arbeitgeber zum Erhalt bestehender Arbeitsverhältnisse können z.B. für die Arbeitsplatzgestaltung und die Ausstattung mit technischen Arbeitshilfen gewährt werden und als Ausgleich bei außergewöhnlichen Belastungen.
Eine Übersicht finden Sie unter "Infomaterial/Downloads" - "Leistungen an Arbeitgeber" (rechte Spalte).
(se)