Schwerbehinderte und gleichgestellte Mitarbeiter stehen unter dem besonderen Schutz des SGB IX (Zweiter Teil). Für Arbeitgeber sind folgende Aspekte besonders wichtig:
Hier finden Sie Informationen über einige Krankheitsbilder und Behinderungen. Weiterhin erhalten Sie Hinweise zu organisatorischen oder technischen Möglichkeiten zur besseren Eingliederung sowie speziellen Hilfsangeboten.
Was bedeutet behindert, schwerbehindert oder gleichgestellt? Definitionen: