Die Kammern beraten ihre Mitgliedsunternehmen auch zum Thema Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Sie informieren über rechtliche Gesichtspunkte, verweisen auf die Angebote und Aufgaben der Integrationsämter und Integrationsfachdienste und stellen gegebenenfalls den Kontakt her. Meist erfolgt diese Beratung durch die Rechtsabteilung.
Bei den Handwerkskammern stehen zunehmend spezielle Fach- bzw. Integrationsberater zur Verfügung, die über die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen informieren.
Das Angebot umfasst unter anderem:
Die Adressen der Fachberater finden Sie unter "Kontaktadressen" (rechte Spalte).
(se)