Arbeitgeber von schwerbehinderten Menschen können in vielen Fällen Förderleistungen in Anspruch nehmen. Auch kleinen Unternehmen, die nicht der Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen unterliegen, steht diese Möglichkeit offen.
Die Bewilligung finanzieller Leistungen richtet sich in der Regel nach den Umständen des Einzelfalles. Die Voraussetzungen für die Förderung werden durch Fachkräfte der Integrationsämter, der Agenturen für Arbeit oder anderer Rehabilitationsträger (zum Beispiel gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung) geprüft.
Alle Institutionen bieten kostenfreie Beratungen und Informationen zum Thema "Beschäftigung schwerbehinderter Menschen" an. Für die Beratung zur behinderungsgerechten Ausstattung neuer oder vorhandener Arbeitsplätze stehen Technische Beratungsdienste zur Verfügung.
Die Infobroschüre Behinderte Menschen im Beruf - Leistungen an Arbeitgeber der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) bietet einen Überblick über die Leistungen, die Voraussetzungen und die zuständige Bewilligungsstelle.
Darüber hinaus bieten die Bundesländer regelmäßig zeitlich befristete Sonderförderprogramme.
Beachten Sie, dass Zuschüsse und Darlehen in der Regel nur bewilligt werden, wenn der Antrag vor Beginn der geförderten Maßnahme gestellt wird.
(ku)