| Laufzeit: | ab 1. Juni 2007 |
| Art der Förderung: | Zuschuss |
| Förderberechtigte: | Arbeitgeber, die besonders betroffene schwerbehinderte Menschen beschäftigen: Unternehmen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen |
| Ansprechpartner: | Das zuständige Integrationsamt (siehe unter Kontaktadressen - rechte Spalte) |
Förderinhalte:
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt aus Mitteln des Bundesprogramms Job4000 und Landesmitteln die Beschäftigung von besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen in Voll- oder Teilzeit, da schwerbehinderte Menschen besonders stark von Arbeitslosigkeit betroffen sind, was sowohl in der großen Zahl arbeitsloser schwerbehinderter Menschen als auch in der überproportional langen Dauer ihrer Arbeitslosigkeit zum Ausdruck kommt.
Aufgrund der in den letzten Jahren eingetretenen gesetzlichen Änderungen sollen in Rheinland-Pfalz mit dem neu gefassten Landessonderprogramm zum Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen neue Impulse zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben gegeben werden.
Förderungsfähiger Personenkreis:
(ml)