Förderinhalte:
Das Land Nordrhein-Westfalen startete am 1. Januar 2008 das
NRW-Sonderprogramm aktion5, das von den beiden Landschaftsverbänden Rheinland (
LVR) und Westfalen-Lippe (
LWL) mit je 15 Millionen Euro über eine Laufzeit von fünf Jahren durchgeführt wird.
Das Programm zielt auf die Förderung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen im Übergang aus (Förder-)Schulen, Werkstätten für behinderte Menschen und psychiatrischen Einrichtungen auf den Arbeitsmarkt sowie auf schwerbehinderte arbeitslose Menschen aus dem genannten Personenkreis.
Förderungsfähiger Personenkreis:
Die Unterstützungsangebote von aktion5 im Einzelnen:
- Eine Einstellungsprämie an Arbeitgeber in Höhe von 4.000 Euro für ein unbefristetes und in Höhe von 2.000 Euro für ein mindestens auf zwölf Monate befristetes Beschäftigungsverhältnis.
- Eine Ausbildungsprämie an Arbeitgeber, insbesondere auch für Ausbildungen gemäß § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und § 42 m Handwerksordnung (HwO). Die Ausbildungsprämien bestehen aus einer Startprämie in Höhe von 3.000 Euro und aus einer Erfolgsprämie von bis zu 5.000 Euro nach Abschluss einer Ausbildung bei Übernahme in ein Arbeitsverhältnis (aktion 5 greift hier die Regelung des laufenden Bundesprogramms „Job4000“ auf, kann mit diesem kombiniert werden und es gegebenenfalls ergänzen).
- Ein pauschalierter Minderleistungsausgleich von bis zu 300 Euro monatlich und eine pauschalierte Abgeltung des besonderen Betreuungsaufwands von bis zu 210 Euro monatlich für Arbeitgeber zur Unterstützung des Wechsels von schwerbehinderten Menschen aus Werkstätten für behinderte Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt, dies entsprechend den Regelungen für Integrationsfirmen.
- Ein Vorbereitungsbudget für schwerbehinderte Schulabgänger, um beispielsweise individuelle berufsrelevante Qualifizierungen durchführen zu können.
- Ein Integrationsbudget zur individuellen Unterstützung der Arbeitsaufnahme Arbeit suchender schwerbehinderter Menschen aus den genannten Zielgruppen.
- Eine Freie Förderung, mit der Modelle oder Projekte gefördert werden, die den Zielen und Grundsätzen des Programms entsprechen.
Antragsverfahren/Programmdurchführung:
Anträge für Leistungen nach den Richtlinien für das nordrhein-westfälische Sonderprogramm aktion5 sind die Integrationsämter der beiden Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen in ihrem jeweiligen Verbandsgebiet. Sie beteiligen die Integrationsfachdienste, die die Förderungen nach diesem Programm einleiten.
(ml)