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Sonderförderprogramme - Leistungen an Arbeitgeber

1) Bundesweit: Job4000 - Bund-Länder-Programm zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwerbehinderter Menschen

Laufzeit: 01.01.2007 bis 31.12.2013
Förderumfang: 31,25 Millionen Euro durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales; zusätzlich rund 20 Millionen Euro durch die Länder.
Art der Förderung: Zuschuss
Förderberechtigte: Arbeitgeber und Integrationsfachdienste: Unternehmen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Ansprechpartner: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS); zuständiges Integrationsamt (siehe unter "Kontaktadressen" - rechte Spalte)

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt die berufliche Integration schwerbehinderter Menschen. Zugleich soll die Bundesagentur für Arbeit bei der Durchführung ihrer gesetzlichen Aufgaben im Rahmen der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung unterstützt werden.

Das Programm besitzt folgende Schwerpunkte:

  • Neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen: Es sollen mindestens 1.000 neue Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen im Sinne des Paragrafen 72 Absatz 1 Nummer 1 SGB IX geschaffen werden.
  • Neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Jugendliche: Es werden mindestens 500 neue betriebliche Ausbildungsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen.
  • Unterstützung schwerbehinderter Menschen durch Integrationsfachdienste: Mindestens 2.500 schwerbehinderte Menschen im Sinne des Paragrafen 109 Absatz 2 SGB IX, insbesondere schwerbehinderte Schulabgänger, sollen mit Hilfe der Integrationsfachdienste in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden.

2) Bundesweit: Einstiegsqualifizierung (EQ)

Förderbereich: Arbeit; Aus- und Weiterbildung
Art der Förderung: Zuschuss
Förderberechtigte: Unternehmen
Ansprechpartner: Zuständige Agentur für Arbeit; Bundesagentur für Arbeit (siehe unter "Kontaktadressen" - rechte Spalte)

Einstiegsqualifizierungen (EQ) werden seit Oktober 2007 von den Agenturen für Arbeit und den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende als gesetzliche Regelleistung gefördert ( Paragraf 235b SGB III).

Für eine sechs- bis zwölfmonatige Teilnahme an einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung wird ein Zertifikat der entsprechenden Kammer ausgestellt, mit dem das Praktikum auf die anschließende Berufsausbildung angerechnet werden kann.

Ursprünglich wurde das EQJ-Programm (Einstiegsqualifizierung Jugendlicher) im Herbst 2004 als Beitrag der Bundesregierung zum Ausbildungspakt aufgelegt. Seitdem wird die Teilnahme an einer sechs- bis zwölfmonatigen betrieblichen Einstiegsqualifizierung als Brücke in die Berufsausbildung gefördert.

3) Bund-Länder Programm Initiative Inklusion

Förderbereich: Berufsorientierung, Ausbildung und Beschäftigung
Laufzeit: 2011-2016 (erste Phase 2011-2013)
Förderumfang: rund 100 Millionen Euro vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMAS) aus dem Ausgleichsfonds

Das Bundesprogramm "Initiative Inklusion" will mehr Ausbildung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen erreichen, damit mehr schwerbehinderte Menschen - ganz im Sinne einer inklusiven Teilhabe am Arbeitsleben - zusammen mit nicht behinderten Menschen arbeiten.

Die vier Bausteine des Bundesprogramms:

  1. Förderung der beruflichen Orientierung für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler
  2. Förderung von betrieblichen Ausbildungsplätzen und der Hinführung zu Ausbildung und Beschäftigung
  3. Förderung der Beschäftigung älterer schwerbehinderter Menschen
  4. Förderung der Inklusionskompetenz der Kammern

 

Das Programm wird mit rund 100 Millionen Euro vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMAS) aus dem Ausgleichsfonds während der fünfjährigen Laufzeit von 2011 bis 2016 unterstützt. Die erste Phase läuft von 2011 bis 2013. Das Bundesprogramm ist Teil des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Einzelne Ländersonderprogramme


(ml)

 
 

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