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Neues Beschäftigungsverhältnis - Leistungen an Arbeitgeber

Arbeitgeber können finanzielle Zuschüsse und Darlehen erhalten, wenn Sie neue Arbeitsplätze schaffen und diese mit behinderten Menschen besetzen. Herrscht Unsicherheit darüber, ob der neue Mitarbeiter seine Arbeit schafft, ist eine Probebeschäftigung sinnvoll. Unter bestimmten Vorraussetzungen sind Zuschüsse zu den Lohnkosten und zu notwendigen Investitionskosten möglich.

Beachten Sie, dass Zuschüsse und Darlehen in der Regel nur bewilligt werden, wenn der Antrag vor Beginn der geförderten Maßnahme gestellt wird.

Meistens ist die bewilligende Stelle für Maßnahmen, die zur Einstellung eines behinderten Menschen führen, die für Sie zuständige Agentur für Arbeit. Sie können sich aber auch an eine "gemeinsame Servicestelle" der Rehabilitationsträger wenden, die für Sie die Zuständigkeit klärt (siehe unter Kontaktadressen).

(ku)

Folgende Zuschüsse sind prinzipiell möglich:


 
 

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