Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitsplätze für schwerbehinderte und gleichgestellte Mitarbeiter behinderungsgerecht zu gestalten und mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen auszustatten - soweit dies für den Arbeitgeber finanziell und technisch/organisatorisch zumutbar ist.
Ist der Aufwand höher, können Arbeitgeber durch finanzielle Leistungen der Rehabilitationsträger, Arbeitsagenturen und Integrationsämter unterstützt werden.
Je nach persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen des schwerbehinderten Mitarbeiters können verschiedene Kostenträger in Frage kommen. Davon abhängig sind die konkreten Fördervoraussetzungen.
Grundsätzlich soll durch die Förderung eine dauerhafte behinderungsgerechte Beschäftigung des schwerbehinderten Mitarbeiters gesichert werden.
Hinweis: Die Agenturen für Arbeit sowie die Integrationsämter verfügen über Technische Beratungsdienste, die Sie bei der Arbeitsplatzgestaltung bzw. Arbeitsplatzumgestaltung beraten und über notwendige technische Hilfsmittel informieren. Darüber hinaus werden Sie bei der Beantragung der Fördermittel unterstützt. Die Beratungsdienste können klären, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen zur Bewilligung von Fördermitteln erfüllt.
Rechtsgrundlagen:
(ku)
Stand: März 2012