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Das Portal zu Arbeitsleben und Behinderung

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Bestehendes Beschäftigungsverhältnis - Leistungen an Arbeitgeber

Arbeitgeber können finanzielle Zuschüsse und Darlehen erhalten, wenn zum Beispiel die behinderungsgerechte Einrichtung des Arbeitsplatzes notwendig wird. Die Förderung kann sich hier sogar auf die komplette Arbeitsumgebung beziehen (Sozialräume, Behindertentoilette, barrierefreie Zugänge etc.).

Arbeitgeber werden auch unterstützt, wenn durch die Beschäftigung des behinderten Arbeitnehmers außergewöhnliche Belastungen verbunden sind, zum Beispiel, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit nicht mehr schafft. Der Arbeitgeber kann dann einen finanziellen Ausgleich erhalten.

Schließlich können Sie Prämien erhalten, wenn in Ihrem Unternehmen Betriebliches Eingliederungsmanagement eingeführt wird. Die Rehabilitationsträger sind verpflichtet, Sie hierbei aktiv zu unterstützen.


Beachten Sie, dass Zuschüsse und Darlehen in der Regel nur bewilligt werden, wenn der Antrag vor Beginn der geförderten Maßnahme gestellt wird.


Je nach geförderter Maßnahme können unterschiedliche Rehabilitationsträger in Frage kommen. Im Zweifel können Sie sich auch an eine "gemeinsame Servicestelle" wenden, die für Sie die Zuständigkeit klärt (siehe unter "Kontaktadressen" - rechte Spalte).

(ku)

Folgende Zuschüsse sind prinzipiell möglich:


 
 

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